Zur Bewältigung der Energiekrise und auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG) hat die Bundesregierung zwei Energieeinsparverordnungen auf den Weg gebracht. Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) und der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV), verpflichtet der Bund auch die Kommunen zu Energieeinsparmaßnahmen während der Heizperioden 2022/23 und 2023/24. Beide Verordnungen sind vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und der damit einhergehenden künstlich verursachten Gasknappheit auch ein Beitrag zu den Vorgaben der Europäischen Union, den Gasverbrauch in Deutschland bis zu 20 Prozent zu senken.
Das aqua-Stadtbad unterstützt das Ziel, Strom und Gas einzusparen, weiterhin mit den folgenden Maßnahmen:
1) Die Öffnungszeiten der Sauna sind eingeschränkt
2) Der Betrieb der Wasserrutsche ist während der weniger frequentierten Besucherzeiten eingeschränkt
Die ergriffenen Sparmaßnahmen werden selbstverständlich fortlaufend bewertet. Sowohl mit einem Energiemonitoring im Hinblick auf die Einspareffekte der Maßnahmen als auch mit einer Dokumentation der Nebeneffekte, die diese Einschränkungen zwangsläufig mit sich bringen werden.
Stand: Februar 2022