Das aqua Stadtbad Hennigsdorf (nachfolgend aqua Stadtbad ist bemüht ), seinen Gästen eine Vielfalt an Erholung, Spiel, Sport und Entspannung zu bieten.
Im Umgang miteinander sollten die Regeln von Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme als Grundsatz von allen anerkannt werden, um Ihnen einen angenehmen und ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen.
I. Geltungsbereich
Diese Haus- und Badeordnung gilt für das aqua Stadtbad mit allen seinen Einrichtungen; sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
Diese Haus- und Badeordnung gilt für den unter Punkt II. angeführten Personenkreis verbindlich und wird mit dem Betreten des Bades bzw. mit der Annahme des Garderobenschlüssels von jedem Nutzer anerkannt.
II. Personenkreis
Diese Haus- und Badeordnung gilt für alle berechtigten Nutzer des aqua Stadtbades. Alle anderen (nichtberechtigten) Nutzer sind von dem Betreten des aqua Stadtbades ausgeschlossen.
Nutzer sind Personen, die
• im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises (in Form eines Garderobenschlüssels) sind
• dem Personenkreis oder Sondernutzer (mit Nutzungsverträgen) angehören
III. Hinweise
A. Allgemeine Hinweise für den Besuch im aqua Stadtbad
• Alle Badeeinrichtungen, Ausrüstungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln.
• Die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung muss von allen Nutzern des aqua Stadtbades gewährleistet werden.
• Es ist alles zu unterlassen, was den guten Sitten (insbesondere im Garderobenbereich) zuwiderläuft.
• Das Rauchen ist im gesamten öffentlichen Teil des aqua Stadtbad nicht gestattet, ausgenommen sind die Außenbereiche.
• Zerbrechliche Gegenstände, etwa aus Glas, Keramik oder Porzellan, dürfen in den für die Besucher vorgesehenen Räumlichkeiten, insbesondere Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Saunabereichen nicht benutzt werden.
• Fundgegenstände sind unverzüglich dem Personal zu übergeben. Diese werden für einen Zeitraum von 6 Wochen aufbewahrt und danach entsprechend den gesetzlichen Regelungen einer Verwertung zugeführt.
• Das Abspielen von Musik oder sonstigen Tonaufzeichnungen, sowie die Benutzung von Musikinstrumenten und eigenen elektrischen Geräten ist nicht gestattet.
• Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Badleitung und der betroffenen Person. Diese Genehmigung kann für Veranstaltungen über vorgefertigte Erklärungen der Gäste und des Stadtbades eingeholt werden.
Öffnungszeiten, Nutzungszeiten, Zutrittsberechtigung und Kassierung
• Die Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb werden durch Aushang, bzw. über die Presse und die Homepage des aqua Stadtbades bekanntgegeben.
• Die z.Zt. festgelegte Nutzungszeit zum Grundpreis beträgt einheitlich 90 Minuten. Sie kann individuell über Zeit-/ Tarifzuschläge verlängert werden.
• Nutzungszeiten außerhalb des öffentlichen Badebetriebes werden einzelfallbezogen vertraglich geregelt.
• Die Öffnungszeiten- und Nutzungszeiten sind für den Einlass und Ausgang maßgebend, wobei jeder Gast und Nutzer im Rahmen der Öffnungszeiten und geltender Verträge selbst entscheiden kann, bis wann er Einlass wünscht. Das Gelände des aqua Stadtbades ist noch innerhalb der Öffnungszeiten zu verlassen und darf vor Beginn der Öffnungszeiten nicht betreten werden.
• Die Betriebsleitung des Stadtbades bzw. das diensthabende Personal kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
• Im öffentlichen Badebetrieb können Bahnen für Bahnen schwimmen und besondere Nutzung abgegrenzt werden.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
• Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
• Personen, die Tiere mit sich führen.
• Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetztes
(im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können
• Personen, die die Einrichtung zu gewerblichen Zwecken nutzen wollen.
• Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
• Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer erwachsenen Begleit-, Aufsichts- oder Pflegeperson gestattet.
• Die Nutzung des Stadtbades für behinderte Menschen hängt von der Art der Einschränkung und den gegebenen technischen Möglichkeiten ab. Im Zweifelsfall entscheidet der diensthabende Schwimmeister nach dem Grundsatz der Sicherheit für die Gesundheit.
• Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen in den Zusatzaushängen!
• Jeder Nutzer im öffentlichen Bade- oder Saunabetrieb erhält beim Eintritt einen Garderobenschlüssel mit intergriertem elektronischen Chip-Key.
• Bei vom Nutzer oder Gast zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Schrankschlüssels wird eine Gebühr entsprechend der gültigen Preisregelungen erhoben. Die Geltendmachung von weiterem Schadensersatz bleibt vorbehalten. Auf den Schadensersatz wird die Gebühr angerechnet.
Bei Auffindung des verlorengegangenen Schlüssels kann diese Gebühr erstattet werden.
• Die Kassierung erfolgt beim Verlassen des Bades entsprechend der in Anspruch genommenen Leistungen auf Basis der gültigen Preisregelungen des Stadtbades.
• Geldwertkarten können an der Rezeption erworben werden.
Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig; bei Verlust einer namentlich erfassten Geldwertkarte kann der Eigentümer diese sperren lassen.
Für die abhanden gekommene Geldwertkarte kann gegen ein Entgelt eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wobei der aktuelle Restgeldwert (der abhanden gekommenen Karte) auf die neue Karte übertragen wird.
B. Besondere Hinweise für die Nutzung unserer Betriebseinrichtungen
1. Allgemeines
• Jeder Gast hat seinen Umkleideschrank selbst zu verschließen.
• Das Vertauschen der Schlüssel und unbeaufsichtigtes Verlegen ist durch den Gast auszuschließen.
• Vor Benutzung der Schwimmhalle und Sauna hat sich jeder Nutzer sorgfältig ohne Badebekleidung zu reinigen.
• Die Verwendung von Seifen oder gleichartiger Produkte außerhalb der Duschräume bzw. Duschbereiche ist nicht gestattet.
• Das Betreten aller öffentlich zugängigen Bereiche des Stadtbades mit Straßenschuhen ist ab dem Kassenbereich für alle Badegäste und Nutzer nicht gestattet.
• Die Mitnahme von Getränken und/oder Esswaren hinter den Kassenbereich ist nicht erlaubt.
2. Schwimmhalle
• Der Aufenthalt im Schwimmhallenbereich ist nur in üblicher Bade- oder Sportbekleidung gestattet.
• Das Rennen auf den Beckenumgängen, das Turnen an den Startblöcken, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern, Anschlagwänden und Trennseilen ist nicht gestattet.
• Das Belästigen anderer Badegäste, sowie das Untertauchen oder ins Wasser stoßen, sind zu unterlassen.
• Das Springen vom Beckenrand ist nur stirnseitig im Bereich der Startblöcke mit flachen Sprüngen ohne Anlauf gestattet, wenn sich im Einsprungbereich keine Badegäste aufhalten.
• Das Unterschwimmen der Startblöcke ist verboten.
• Das Benutzen von privaten Luftmatzatzen, Schwimmreifen, Schlauchbooten, Luftreifen, Schwimmflossen, Tauchgeräten etc. ist im öffentlichen Badebetrieb nicht gestattet.
• Die Benutzung eigener Tauchmasken (ohne Glas), Schnorchel und Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
• Zugelassene Hilfs- und Auftriebsmittel können gegen Entgelt ausgeliehen werden.
• Schulen, Vereinen und anderen Sondernutzern ist die Nutzung zugelassener und zweckentsprechender Hilfs- und Auftriebsmittel, Rettungsutensilien und Sportgeräte
3. Erlebnisrutsche
• Das Über- oder Durchsteigen von Geländern, insbesondere im Bereich der Erlebnisrutsche, ist nicht gestattet.
• Die Benutzung der Erlebnisrutsche ist nur auf Grundlage der ausgeschilderten Sicherheitsvorschriften gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
• Der Rutschenauslauf - in das Nichtschwimmerbecken mündend - ist nach Benutzung unverzüglich zu verlassen.
• Vorgeschriebene Sitz- oder Liegepositionen zum Rutschen gelten auch für den Rutschenauslauf.
4. Saunaanlage:
• Die Saunaanlage ist eine textilfreie Zone
• Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nur unter erwachsener Aufsicht die Sauna betreten.
• In der Sauna gilt vor Benutzung des Kaltwasser-Tauchbeckens Duschpflicht.
• Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer geeigneten Unterlage (Handtuch oder Saunatuch) benutzt werden, ausgenommen davon sind die Sitze im Dampfbad.
• In der Trockensauna werden zu festgelegten Zeiten automatisch geregelte Aufgüsse angeboten.
• Entsprechende Regelungen sind in den Aushängen getroffen. Aufgüsse durch Saunagäste sind grundsätzlich nicht gestattet. Aufgüsse durch das Personal sind nach Anfrage und Bedarf möglich. Die Interessen derjenigen, die keinen Aufguss wünschen, sind im gegenseitigen Einvernehmen zu berücksichtigen.
• Im gesamten Saunabereich haben sich die Gäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.
5. Solarium
• Die Benutzung der Solarien ist für Personen unter 18 Jahren nicht gestattet (§4 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen-NiSG)
• Die Benutzung der Solarien erfolgt ohne besondere Betreuung des Personals des aqua Stadtbades.
• Zur Benutzung des Solariums ist auf der Geräteunterseite die Hygienefolie aufzulegen.
• Der Röhrenwechsel wird durch Aushang bekanntgegeben.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal des aqua Stadtbades.
IV. Haftung
• Die Benutzung des Bades, einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen, sowie Sauna und Solarium geschieht auf eigene Gefahr.
• Aushängende Sicherheitshinweise zur Benutzung sind grundsätzlich einzuhalten.
• Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
• Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung durch den Nutzer, haftet der Betreiber nicht.
Das Stadtbad haftet nicht:
• für Schäden die bei der Benutzung der Schwimm- und Sprunganlagen, Erlebnisrutsche, Sauna und Solarien und anderer Geräte des Bades entstehen, • für Diebstahl, Sachbeschädigung, Verletzungen, • für Verlust von Gegenständen, • für Diebstähle und Schäden an Fahrzeugen auf den Einstellplätzen • und schließt – soweit gesetzlich zulässig – jegliche weitere Haftung für die Nutzung des aqua Stadtbades aus.
• Dem Nutzer / Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das aqua Stadtbad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewahrungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. • Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. • Das Einbringen von Geld oder Wertsachen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderoben- und / oder Wertfachschrank begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. • Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderoben- und / oder Wertfachschrankes diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. • Der Nutzer / Gast muss den Garderobenschlüssel, incl. Chip-Key, so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper zu tragen, z.B. Armband, auf Wegen im Stadtbad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast.
Das Stadtbad kann sich auf diesen Haftungsausschluss allerdings nicht berufen, sofern Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers / Gastes betroffen sind oder ihm oder seinem Personal in diesen Fällen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Ansprüche des Nutzers / Gastes, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer / Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und das aqua Stadtbad als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Nutzer / Gast und dem aqua Stadtbad Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Nutzer / Gast oder das aqua Stadtbad die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
V. Sonstiges
• Das Personal des aqua-Stadtbades übt gegenüber allen Nutzern / Gästen das Hausrecht aus, bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung oder gegen die aktuelle Preisliste können die Nutzer vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des aqua Stadtbades ausgeschlossen werden.
• Das Personal hat das Recht, für das aqua Stadtbad den auf der Kreditkarte (Garderobenschlüssel mit Chip- Key) gebuchten zu zahlenden Geldbetrag vom Nutzer / Gast zu verlangen. Ist dieser zur Zahlung nicht in der Lage oder verweigert er die Zahlung, so ist das Personal berechtigt, die Personalien des Nutzers / Gastes aufzunehmen und ggf. die Polizei zu informieren.
• Verletzungen von Personen und Schäden an den Einrichtungen des aqua Stadtbades sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
• Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal des aqua Stadtbades entgegen.
• Badebekleidung für Babys kann an der Rezeption erworben werden.
Diese Haus- und Badeordnung ersetzt die Hausordnung vom 01.09.2010 und tritt ab dem 01.09.2015 in Kraft.